Für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Die widerspruchslose Entgegennahme der Lieferung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Unsere Angebote sind nicht bindend. Bestellungen akzeptieren wir durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung der Lieferung. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unseres regulären Geschäftsganges und unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden dem Kunden die dafür entstehenden Kosten berechnet.
Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht mit dem Kunden etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei von uns nicht zu vertretenden Lieferstörungen, insbesondere aufgrund Arbeitskampfmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen, höherer Gewalt sowie saisonbedingter Übernachfrage, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Fall von Lieferstörungen verlängert sich eine etwaige Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Lieferstörung sowie eine angemessene Anlaufzeit danach.
Unsere Lieferungen erfolgen auf der Grundlage unserer jeweils aktuell gültigen Preisliste zuzüglich Pfandgeld zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer frei Haus. Teillieferungen sind zulässig. Zusätzliche Transportleistungen unserer Beschäftigten gehen auf Kosten und Risiko des Kunden.
Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Getränke-Voll- und -Leergut) und Transportmittel sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Ware einschließlich einer etwaig von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum MHD hat der Kunde unverzüglich bei Empfang der Ware geltend zu machen. Andere erkennbare Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach ihrem Erkennen schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen.
Trübbier wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
Bei berechtigten Mängelrügen kann der Kunde als Nacherfüllung nur Lieferung mangelfreier Ware oder Gutschrift verlangen. Hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung von mindestens 14 Tagen gesetzt und erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalb dieser Frist oder schlägt eine vorgenommene Nacherfüllung fehl, so hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Rechte des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Ware verjähren in einem Jahr; die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang der Ware auf den Kunden.
Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Beschäftigten oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursachen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schäden aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Der Kunde hat unsere an ihn gestellten Rechnungen sofort nach deren Erhalt ohne jeden Abzug im SEPA-Lastschriftverfahren oder bar bei Lieferung zu bezahlen. Bei Zahlung durch SEPA-Lastschriftverfahren, Scheck oder Wechsel gilt die Zahlung als erfolgt mit dem Zeitpunkt der Gutschrift. Rücklastschriftgebühren und damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware zahlt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die sich aus § 288 BGB ergebenden Rechte geltend zu machen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Paletten, Rollcontainer, Getränke-Kasten, -Flaschen, -Fässer, Premix-, Postmix-Behälter usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) – im Folgenden: Leergut genannt - werden dem Kunden nur leihweise bzw. als Sachdarlehen zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Für Leergut wird Pfandgeld nach unseren jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.
Der Kunde ist zur unverzüglichen Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet, d. h. unbeschädigt, in vollen Kasten sowie sortiert nach Güte, Art und Sorten dem gelieferten Getränke-Vollgut entsprechend.
Für nicht zurückgegebenes Leergut hat der Kunde Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten, wobei dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, dass uns ein Schaden nicht oder nicht in Höhe des Wiederbeschaffungswertes entstanden ist. Das vom Kunden gezahlte Pfandgeld wird dabei auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Leergut wird nur bis zur Höhe der dem Kunden in den einzelnen Leergutsorten von uns gelieferten Getränke-Vollgut-Mengen zurückgenommen.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der uns diesbezüglich gegen den Kunden zustehenden Forderung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung durch SEPA-Lastschrift, Scheck oder Wechsel bis zu deren Gutschrift) unser Eigentum – im Folgenden auch: Vorbehaltsware genannt -.
Vor Eigentumserwerb ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Kunde ist berechtigt, die ihm gelieferte Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung) ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware im Voraus und mit dem Rang vor dem Rest zur Sicherung an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.Diese Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die durch den Kunden zu benennenden Dritten von der Abtretung zu unterrichten und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
Falls unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte der gesamten Ware zum Rechnungswert der von uns gelieferten Ware. Im gleichen Verhältnis werden die dem Kunden erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Ware an uns abgetreten.
Für den Fall, dass unsere Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt des Weiterverkaufs.
Übersteigt der Wert aller Sicherheiten die gesicherten Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen um mehr als 20 %, wobei als Bezugsgröße für die Berechnung des Warenwertes die von uns dem Kunden gegenüber zuletzt berechneten Bruttopreise gelten, kann der Kunde insoweit Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen.
In jedem Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware herauszuverlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Kunde bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Beschäftigten oder von uns beauftragte Dritte sein Grundstück bzw. seine Geschäftsräume betreten und die Vorbehaltsware herausholen können.
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Standort der Zweigniederlassung der Trinks GmbH / Trinks Süd GmbH an bzw. von dem die Ware ausgeliefert wird, für alle Zahlungen Hennef.
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für Hennef oder den Standort unserer jeweils an den Kunden ausliefernden Zweigniederlassung zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht.