Zum Schutz des Verbrauchers wurde durch die EU eine Verordnung erlassen, um einen Mißbrauch der geschützten Begriffe „Bio“ oder „Öko“ zu verhindern.
Dabei werden nicht nur landwirtschaftliche Betriebe oder die Nahrungsmittelhersteller und Weiterverarbeiter einer Kontrollpflicht unterzogen. Auch die Unternehmen, die Öko- und Bioprodukte lagern bzw. an den Lebensmittelhandel vertreiben, sind verpflichtet sich gemäß dieser Verordnung prüfen zu lassen.
Die Bescheinigungen der Trinks GmbH und der Trinks GmbH Süd können Sie sich hier herunterladen.
mehrweniger >
Bio-Zertifikat Trinks Süd 2024
>
Bio-Zertifikat Trinks GmbH 2024